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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06   

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https://dejure.org/2007,23336
OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06 (https://dejure.org/2007,23336)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 M 368/06 (https://dejure.org/2007,23336)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 M 368/06 (https://dejure.org/2007,23336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung: Ausweisung; Generalprävention; Interesse, besonderes öffentliches; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen für einen Sofortvollzug einer Ausweisungsverfügung; Ausweisung eines Ausländers bei Begehung von nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften; Voraussetzungen für die Bewertung eines Rechtsverstoßes als geringfügig i.S.d. § ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06
    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich nicht geringfügig im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (BVerwG, Urt. v. 24.09.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63 [66]).

    Das kann trotz der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann in Betracht kommen, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (BVerwG vom 24.09.1996, a. a. O.; Nr. 55.2.2.3.2 der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 22.12.2004) oder wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06
    Ein Rechtsverstoß ist demnach nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er ist hingegen immer beachtlich, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.01.2004 - 1 C 23.03 -, BVerwGE 122, 193).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06
    Auch für die Verbindung der Ausweisung mit der Anordnung des Sofortvollzugs muss gerade auch mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stets ein besonderes, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehendes Erfordernis vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397; Beschl. d. Senats v. 18.10.2006 - 2 M 234/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 2 M 234/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - 2 M 368/06
    Auch für die Verbindung der Ausweisung mit der Anordnung des Sofortvollzugs muss gerade auch mit Rücksicht auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stets ein besonderes, über die Voraussetzungen für die Ausweisung selbst hinausgehendes Erfordernis vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397; Beschl. d. Senats v. 18.10.2006 - 2 M 234/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2018 - 2 M 24/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer aufenthaltsbeschränkenden Anordnung

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass für die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ein über das allgemeine Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse für den Sofortvollzug erforderlich ist, das "schlüssig" gerechtfertigt werden muss (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Sie kommt vielmehr auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a. a. O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG; Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 22.03.2006 - 24 ZB 06.165 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Insoweit muss es sich um ein besonderes Vollzugsinteresse handeln, das über das Interesse hinaus geht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (st. Rspr. d. erk. Senats, vgl. Beschl. v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Sie kommt vielmehr auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a. a. O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG; Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 22.03.2006 - 24 ZB 06.165 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 M 1/22

    Berücksichtigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft bei der Ausweisung eines

    Es muss die Gefahr bestehen, dass von dem Ausländer in der Zeitspanne bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens weitere Straftaten ausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - juris Rn. 43; Beschlüsse des Senats vom 18. Oktober 2006 - 2 M 234/06 - juris Rn. 12 und vom 14. Februar 2007 - 2 M 368/06 - juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 19 CS 21.828 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

    Insoweit muss es sich um ein besonderes Vollzugsinteresse handeln, das über das Interesse hinaus geht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. Beschl. v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 2 L 118/08

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck

    Das kann trotz der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann der Fall sein, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1996, a. a. O.) oder wenn im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung besondere Umstände des Einzelfalls zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a. a. O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG; Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, Juris; BayVGH, Beschl. v. 22.03.2006 - 24 ZB 06.165 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 2 M 92/11

    Kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

    Voraussetzung für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes im Einzelfall und deren Aufrechterhaltung im gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschl. v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62, m. w. Nachw.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 14.02.2007 - 2 M 368/06 -, Juris; OVG LSA, Beschl. v. 12.01.2011 - 1 M 139/10 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 734; zur Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis: BayVGH, Beschl. v. 15.09.2006 - 24 CS 06.1011 -, Juris).
  • VG Magdeburg, 09.05.2019 - 4 B 363/18

    Öffentliches Interesse am Sofortvollzug einer Wohnsitzauflage für Asylbewerber

    Dabei ist zu beachten, dass für die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ein über das allgemeine Interesse am Erlass des Verwaltungsakts selbst hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse für den Sofortvollzug erforderlich ist, das "schlüssig" gerechtfertigt werden muss (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 M 368/06 -, juris, m.w.N.).
  • VG Aachen, 31.01.2013 - 8 L 351/12

    Passbeschaffung, Sofortvollzug, Regel-Ausnahme-Verhältnis, Ausnahme,

    Zwingend erforderlich ist also immer, dass überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug vorliegt, BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl 1995, 1297, InfAuslR 1995, 397, AuAS 1995, 245, NVwZ 1996, 58; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 5 TH 4916/88 -, NVwZ-RR 1989, 329, Beschluss vom 29. März 1985 - 5 TH 1217/84 -, DVBl 1985, 1184, NVwZ 1985, 918, Gemeindehaushalt 1986, 158, Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 M 368/06 -.
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